Nicht immer besteht Entschädigungsanspruch. Das gilt zum Beispiel bei außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen Streiks der Fluglotsen oder der Crew genauso wie schlechte Witterungsbedingungen. Doch nicht alle Umstände sind eindeutig geklärt daher versuchen Airlines oft, sich mit Berufung auf außergewöhnliche Umstände vor den Entschädigungszahlungen zu drücken. Nicht selten landen solche Fälle dann vor Gericht.