Die gesetzliche Erbfolge…

Die gesetzliche Erbfolge...

… sorgt dafür, dass direkte Verwandte, vor allem Kinder und Ehepartner, versorgt werden. Ein Beispiel: Wenn ein Ehepaar zwei Kinder hatte und der Ehemann stirbt, hat die Witwe Anspruch auf die Hälfte des Erbes, die Kinder auf je 25 Prozent. Gibt es weder Frau noch Kinder, sind die Eltern (sofern sie noch leben) die Alleinerben. Wenn der Verstorbene Geschwister hatte, wird das Erbe zu gleichen Teilen unter Eltern und Geschwistern aufgeteilt. Sind die Eltern bereits tot, erben nur die Geschwister.