… dass Kinder bis zum siebten bzw. zehnten Lebensjahr (im Straßenverkehr ist das Alter höher angesetzt) in aller regel nicht schuldfähig sind. Das heißt: Sie selbst können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.
… dass Kinder bis zum siebten bzw. zehnten Lebensjahr (im Straßenverkehr ist das Alter höher angesetzt) in aller regel nicht schuldfähig sind. Das heißt: Sie selbst können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.