… also der Verkauf gebrauchter Gegenstände, die man seit mehr als einem Jahr besitzt, ist generell steuerfrei – egal, wie hoch die Einnahmen sind, die man damit erzielt. Wer also eine Sammlung auflösen, den Keller ausmisten oder aus anderen Gründen seinen Privatbesitz veräußern möchte, kann das weiterhin sorglos tun.