Arbeitgeber muss aktiv werden

Arbeitgeber muss aktiv werden

Innerhalb des Betriebes ist der erste Schritt, sich an den direkten Vorgesetzten zu wenden, sofern dieser nicht selbst am Mobbing beteiligt ist, oder an den Betriebsrat. Anderenfalls kann man sich auch an den Arbeitgeber direkt wenden. Wenn das Mobbing belegt werden kann, ist dieser in der Regel verpflichtet, einzugreifen und das Mobbing zu unterbinden. Mögliches Mittel ist beispielsweise eine Abmahnung, in wiederholten fällen gar die Entlassung des Mobbers.