Es wundert in diesem Kontext, dass die meisten Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen ergreifen, obwohl das von Gewerkschaften schon seit vielen Jahren gefordert wird. Mobbing ist keine Lappalie. Es kann bei den Opfern zu ernsthaften psychischen und letztlich auch physischen Erkrankungen führen und darüber hinaus Straftatbestände erfüllen. Eine Erkrankung aufgrund von Mobbing gilt als Körperverletzung.