Manche Mietverträge…

Manche Mietverträge...

… verlangen vom Mieter, bestimmte Reparaturen, wie zum Beispiel das Streichen von Wänden und Türen, schon während der Mietzeit in bestimmten Intervallen durchzuführen. Solche Klauseln sind unwirksam, als Mieter kann man sie einfach ignorieren.