Gewährleistung

Gewährleistung

Der Gesetzgeber sieht eine Gewährleistung vor, die ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang gilt. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss wahlweise der Händler oder der Hersteller das Produkt zurücknehmen und gegebenenfalls Ersatz leisten. Hier kommt es allerdings oft zu Streit – denn nicht selten versuchen Hersteller und Händler dem Verbraucher die Schuld zuzuschieben. Hier gilt es, hartnäckig zu bleiben.