Nicht zuviel verkaufen!

Nicht zuviel verkaufen!

Und dann gibt es noch ein Risiko: Wer zu viel und zu regelmäßig verkauft, kann vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft werden. Eine klare Grenze gibt es gesetzlich nicht. In Präzedenzfällen wurden Privatverkäufer als gewerblich eingestuft, wenn sie mehrere gleiche Artikel, viel Neuwaren oder sehr viele Artikel in kurzer Zeit verkauft haben – denn dann wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Man muss ein Gewerbe anmelden, IHK-Mitglied werden und jeden Verkauf voll versteuern – und natürlich den Käufern die Gewährleistung einräumen.