Bei Kaufverträgen sieht das deutsche Recht eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers vor. Das heißt: Dieser muss dem Käufer ein 14tägiges Rückgaberecht und die Rücknahme bei Mängeln einräumen. Das ist blöd, wenn man nur ein paar gebrauchte Teile veräußern will. Deshalb…