Wenn sich während der Insolvenz herausstellt, dass man bei der Auflistung der Gläubiger einen vergessen hat und dieser seine Ansprüche geltend macht, führt das in der Regel sofort zum Scheitern der Insolvenz.
Wenn sich während der Insolvenz herausstellt, dass man bei der Auflistung der Gläubiger einen vergessen hat und dieser seine Ansprüche geltend macht, führt das in der Regel sofort zum Scheitern der Insolvenz.