… gehen sie automatisch auf die Hinterbliebenen bzw. Erben über. Zwar kann es sein, dass man einzelne Verträge übernehmen möchte – alle anderen muss man aber kündigen, sonst laufen die Kosten weiter. Zur Kündigung reicht in der Regel eine formlose schriftliche Kündigung nebst Kopie der Sterbeurkunde.