Was oft übersehen wird, sind regelmäßige, zum Beispiel jährlich geleistete Spenden, zum Beispiel zu wohltätigen Zwecken. Wenn man es sich leisten kann, ist es natürlich sinnvoll, sie fortzusetzen – ansonsten sollte man sie kündigen, wofür oft der Widerruf der Einzugsgenehmigung bzw. des Dauerauftrages bei der Bank genügt. Bei dieser Gelegenheit sollte man gleich anfragen, ob weitere Daueraufträge oder Einzugsgenehmigungen bestehen und diese ebenfalls kündigen.