Das mag jetzt sehr bürokratisch klingen, ist aber leider so: In der Regel müssen Hinterbliebene die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen beim zuständigen Finanzamt einreichen. Hierfür und auch für die korrekte Versteuerung des Nachlasses kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu engagieren.