Die 1-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Regelung

Ein Prozent des auf volle Hundert abgerundeten Neupreises des Rades wird monatlich auf das Bruttoeinkommen angerechnet und versteuert. Vor Auszahlung des Nettolohns wird dieser Betrag wieder abgezogen. Kostet ein Fahrrad 1.050 Euro, wird auf 1.000 Euro ein Prozent Einkommenssteuer fällig. Damit ist die Berechnungsgrundlage 10 Euro, auf die Steuern anfallen.