Fahrräder gelten als Dienstwagen

Fahrräder gelten als Dienstwagen

Seit 2012 sind Dienstwagen und Diensträder steuerlich gleichgestellt. Während zuvor der geldwerte Vorteil, den Diensträder boten, mit dem vollen Einkommenssteuersatz versteuert werden mussten, gilt inzwischen für Räder eine Versteuerung wie für einen Dienstwagen. Das heißt: Monatlich wird ein Prozent des Neupreises des Rades auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Zudem entfällt gegenüber dem Firmenwagen die zusätzliche Versteuerung des Arbeitsweges mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer.