Haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten für Putzfrau, Gärtner und Co. nicht bar bezahlt wurden, sondern per Überweisung und das Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erhalten haben. Der Grund dafür ist, dass man so gegen Schwarzarbeit vorgehen will.