Irrtum Nr. 10: Rücksendungen müssen vom Käufer bezahlt werden

Irrtum Nr. 10: Rücksendungen müssen vom Käufer bezahlt werden

Handelt es sich um die Rücksendung mangelafter Ware, so muss der Verkäufer für die Versandkosten aufkommen. Es ist gesetzlich geregelt, dass sämtliche Kosten, die durch defekte Ware entstehen, auch durch den Onlinehändler getragen werden müssen. Rücksendungen, die aus anderen Gründen vorgenommen werden (Nichtgefallen, etc.) können aber durchaus auf Kosten des Kunden gehen.