„Und jährlich grüßt das Murmeltier“ – wie in jedem Jahr gibt es auch 2023 wieder Änderungen für Steuerzahler. Diesmal geht es allerdings durchaus um erfreuliche Nachrichten: Durch die neuen Steuergesetze wird es zumindest geringe Entlastungen geben, die die Probleme durch die Inflation zumindest ein Stück weit abfangen. Doch worauf sollten sich Steuerzahler genau einstellen? Wie können sie die Vorteile ausnutzen und was sollten explizit Selbständige bedenken?
1. Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum in Deutschland steuerfrei stellen. Um der hohen Inflation Rechnung zu tragen, wurde der Grundfreibetrag diesmal um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Da es sich um einen Freibetrag handelt (nicht um eine Grenze), kann jeder davon profitieren. Die Besteuerung beginnt quasi erst ab einem Betrag von 10.908 Euro.
2. Veränderte Tarifeckwerte
Das Ziel der Steuerreform lag darin, die kalte Progression abzumildern. Diese bewirkt gerade bei hoher Inflation, dass Lohnerhöhungen als Ausgleich gegen Preissteigerungen lediglich zu Steuererhöhungen führen. Am Ende haben Steuerpflichtige also weniger Geld als vorher. Durch die Veränderung der Eckwerte wird die Progression abgemildert.
Ein Beispiel:
Eine alleinstehende Frau hat 2022 ein Jahresgehalt von 31.000 Euro verdient und erhält eine Gehaltserhöhung von 5%. Im Jahr 2023 liegt der Jahresverdienst nun bei 32.550 Euro.
Steuerlich sieht das Ganze folgendermaßen aus:
| Steuerlast 2022 | 5.255 Euro |
| Steuerlast 2023 – ohne Reform | 5.734 Euro |
| Steuerlast 2023 – mit Reform | 5.461 Euro |
| Einsparung durch Reform | 273 Euro |
Abbildung 2: Berechnungsbeispiel für die neuen Tarifeckwerte der Einkommensteuer
Da die Inflation 2022 in Deutschland 7,8% betrug, müsste die Steuerpflichtige einen Kaufkraftverlust von 2,8% hinnehmen (5% Gehaltsplus minus 7,8% Inflation) und zusätzlich fast 500 Euro mehr an Steuern bezahlen. Durch die Reform wird dieser Effekt deutlich gemindert.
Dies gilt übrigens auch für Selbständige: „Steuerlich werden die Belastungen für Selbständige in der Einkommensteuer durch die neuen Tarifeckwerte sinken“, erklärt Claudia Riede von lexoffice.de.
3. Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt im Steuerjahr 2023 von 4.008 auf 4.260 Euro. Lebt keine andere volljährige Person im Haus (z.B. Lebenspartner), können Alleinerziehende so ihre Steuerlast weiter mindern. Auch hier gilt: Sowohl Angestellte als auch Selbständige können davon profitieren.
4. Altersvorsorgeaufwendungen sind jetzt steuerlich voll absetzbar
Ab dem Jahr 2023 dürfen Altersvorsorgeaufwendungen vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Der abzugsfähige Betrag erhöht sich um 4% und beträgt jetzt 26.528 Euro (Verheiratete: 53.056 Euro).
Dies kommt auch Selbständigen zugute, die auf diesem Weg große Steuerersparnisse erzielen können, wenn sie beispielsweise in die Basisrente (Rürup-Rente) oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
5. Höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag beträgt 2023 17.543 Euro. Erst ab diesem Steuerbetrag wird wie bisher der Solidaritätszuschlag berechnet. Für Verheiratete im Splittingtarif beträgt die Freigrenze 35.086 Euro.
6. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Auch Eltern profitieren von den steuerlichen Neuerungen: Künftig erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat. Bisher galt folgende Regelung:
- und 2. Kind: 219 Euro
- Ab dem 3. Kind: 225 Euro
Gleichzeitig steigen die kinderbezogenen Freibeträge von bislang 4.274 Euro auf 4.476 Euro pro Elternteil. Zu den Freibeträgen gehören:
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
7. Verbesserte Homeoffice-Regelung
Wer als Angestellte oder Angestellter im Homeoffice unterwegs ist, profitiert von einer verbesserten Homeoffice-Regelung:
- Bisherige Regelung: maximal 120 Tage a 6 Euro (maximal 600 Euro)
- Neue Regelung: maximal 210 Tage a 6 Euro (maximal 1.260 Euro)
Selbständige können im Homeoffice alle arbeitsbezogenen Kosten vollständig absetzen, sofern es sich um den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen folgende Regelungen infrage:
- Absetzung als häusliches Arbeitszimmer (wenn der Raum vor allem beruflich genutzt wird)
- Homeoffice-Pauschale (wenn kein spezielles Arbeitszimmer zur Verfügung steht)
8. Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bislang 1.000 auf 1.200 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 gilt jetzt ein Pauschbetrag von 1.230 Euro. Sollten die Werbungskosten von Arbeitnehmern unterhalb dieser Summe liegen, lohnt sich der Ansatz des Pauschbetrags. Erst bei höheren Kosten in ein detaillierter Nachweis der einzelnen Kostenpunkte notwendig.
9. Höherer Sparer-Pauschbetrag
Wer Geld anlegt oder investiert, kann im Normalfall die damit verbundenen Kosten nicht steuerlich geltend machen. Dafür lässt sich ein Pauschalbetrag ansetzen, der sich bislang auf 802 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) belief.
Ab 2023 gilt nun ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Verheirateten). Erst wenn die Kapitalerträge diesen Betrag überschreiten, wird Abgeltungsteuer in Höhe von 25% plus Kirchensteuer und Soli fällig.
Tipp: Familien können auch die Sparer-Pauschbeträge ihrer Kinder nutzen, um Abgeltungssteuer zu sparen. Dafür müsste ein Teil der Kapitalanlage auf die Kinder umgeschrieben werden.
10. Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Photovoltaikanlage am Eigenheim anzubringen, kann künftig mit weiteren steuerlichen Erleichterungen rechnen. Bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt muss künftig kein Gewinn mehr ermittelt werden. Dies ist zum einen finanzielle Entlastungen in Bezug auf Einspeisevergütungen und zum anderen eine bürokratische: Es sind keinerlei steuerliche Angaben mehr erforderlich.
Zusätzlich entfällt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen künftig die Umsatzsteuer. Dies sorgt finanziell für eine norme Entlastung, weil sich so fast 20% der Kosten einsparen lassen.
11. Steuererleichterungen für die Gastronomie
Steuerliche Änderungen zum eigenen Vorteil nutzenMit den Neuerungen im Steuerrecht kommen auf viele Steuerpflichtige zumindest kleine finanzielle Entlastungen zu. Leider können die Entlastungen oft nicht einmal die Kostensteigerungen durch die Inflation auffangen. Wer jedoch gleichzeitig einen höheren Verdienst erhält, ist nun weniger von der kalten Progression betroffen. Somit bleibt von einer Verdiensterhöhung unter dem Strich auch etwas übrig. Darüber hinaus freuen sich Familien mit Kindern über höheres Kindergeld und verbesserte Freibeträge. Auch Selbständige profitieren von vielen Neuerungen. Wer hier alles genau prüft und die Vorteile für sich zu nutzen weiß, behält unter dem Strich mehr Geld übrig.