Ein weiterer Grund…

Ein weiterer Grund...

… kann die Höhe sein, mit der man in einem Testament bedacht wird. Hier sollte man genau prüfen, ob der gesetzliche Pflichtteil, der einem ohnehin zusteht, nicht sogar höher ist. Diesen erhält man allerdings nicht automatisch, sondern man muss ihn beim Nachlassgericht beantragen.