Sobald man untervermietet wird man vom Mieter selbst zum Vermieter – und hat alle damit verbundenen Pflichten. Man haftet also im Zweifel gegenüber dem eigenen Vermieter auch für Schäden, die der Untermieter verursacht.
Sobald man untervermietet wird man vom Mieter selbst zum Vermieter – und hat alle damit verbundenen Pflichten. Man haftet also im Zweifel gegenüber dem eigenen Vermieter auch für Schäden, die der Untermieter verursacht.