Für Mieter ebenso wie für Eigentümer gilt: Handwerkerrechnungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuermindernd angesetzt werden. Auch hier enthalten die Steuerprogramme in der Regel Listen aller Leistungen, die ansetzbar sind.
Für Mieter ebenso wie für Eigentümer gilt: Handwerkerrechnungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuermindernd angesetzt werden. Auch hier enthalten die Steuerprogramme in der Regel Listen aller Leistungen, die ansetzbar sind.