Außerdem ändern sich…

Außerdem ändern sich...

… auch weitere Regeln. Bislang musste man, bevor man das ALG II erhielt, fast seine gesamten Rücklagen aufbrauchen und gegebenenfalls in eine ‚angemessene‘ kleinere Wohnung umziehen. Auch das entfällt nun für eine lange Zeit – und vorerst bleibt ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro unangetastet.