Sozialhilfe

Sozialhilfe

Erst nach 15 Monaten Aufenthalt in der Bundesrepublik haben Asylbewerber Anspruch auf dieselben Regelleistungen wie hiesige Transferleistungsbezieher – also Leistungen, die dem ALG II entsprechen. So lange dauert es auch, bis ein Anspruch auf Krankenversicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen besteht. In der Zeit davor werden nur medizinisch unbedingt notwendige Leistungen übernommen.