Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch kann in bestimmten Fällen Sonderurlaub gewährt werden. Dafür braucht es triftige Gründe. Zum Beispiel ein Todesfall oder die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. In solchen Fällen darf ein Urlaubsgesuch nicht verweigert werden.