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Der Arbeitgeber…

Der Arbeitgeber...

… hat, außer in Notlagen, nicht das Recht, den Urlaub des Arbeitnehmers einfach zu streichen. Eine Verschiebung des Urlaubs muss grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.

Veröffentlicht am November 7, 2018November 7, 2018Volle Größe 1500 × 1006

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Veröffentlicht inArbeitsrecht: Welche Regeln gelten für den Urlaub?
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