… hat, außer in Notlagen, nicht das Recht, den Urlaub des Arbeitnehmers einfach zu streichen. Eine Verschiebung des Urlaubs muss grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.
… hat, außer in Notlagen, nicht das Recht, den Urlaub des Arbeitnehmers einfach zu streichen. Eine Verschiebung des Urlaubs muss grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.