Auskunft im Notfall

Auskunft im Notfall

Liegt jemand aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung im Krankenhaus, erhalten Ehepartner in der Regel immer Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners. Wer nicht verheiratet ist, kommt in den meisten Fällen deutlich schwieriger an Informationen. Dennoch dürfen Ehepartner nicht alle Entscheidungen für den Patienten treffen. Daher sollte man – auch bzw. gerade wenn man verheiratet ist – dem anderen eine Vorsorgevollmacht erteilen.