Und selbst wenn…

Und selbst wenn...

… beim Auszug eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen besteht, sind dem enge Grenzen gesetzt und darüber hinausgehende Forderungen des Vermieters nicht rechtens. Übliche Reparaturen sind zum Beispiel das Streichen von Wänden und anderen Elementen.