Welche Schönheitsreparaturen…

Welche Schönheitsreparaturen...

… genau man durchführen muss, muss klar im Mietvertrag geregelt sein. Und auch dann gilt: Wurde die Wohnung komplett unrenoviert übergeben und kann man das nachweisen, dann muss man trotz Klauseln im Vertrag nichts weiter tun.