Die Eltern klagten vor dem BSG, das ihnen teilweise Recht gab. Allerdings: Geldgeschenke sind demnach nur bis zu 50 Euro im Jahr zulässig. Wenn Oma und Opa die Kinder mit neuer Kleidung ausstatten dürfte es hingegen keine Probleme geben.
Die Eltern klagten vor dem BSG, das ihnen teilweise Recht gab. Allerdings: Geldgeschenke sind demnach nur bis zu 50 Euro im Jahr zulässig. Wenn Oma und Opa die Kinder mit neuer Kleidung ausstatten dürfte es hingegen keine Probleme geben.