Trinkgeld darf man behalten

Trinkgeld darf man behalten

Dagegen klagte die Frau vor dem BSG, das ihr Recht gab. 2016 urteilten die Richter, dass Trinkgeld grundsätzlich nicht auf die Transferleistungen angerechnet werden und in voller Höhe behalten werden darf. Das heißt auch: Niemand ist verpflichtet, dem Jobcenter offenzulegen, wie viel Trinkgeld er erhält.