Hartz IV plus Trinkgeld?

Hartz IV plus Trinkgeld?

Eine Friseurin stockt ihr mageres Gehalt mit ALG II auf. Das Jobcenter verlangt von ihr, sämtliche Einkünfte offenzulegen, auch das Trinkgeld. Als sie sich weigert schätzt das Amt ein Trinkgeld von sechzig Euro im Monat und zieht es von ihren Bezügen ab.