Die Eingliederungsvereinbarung verlangte im konkreten Fall von einem ALG-II-Empfänger, er solle jeden Monat mindestens zehn Bewerbungen schreiben. Dafür verlangte er vom Amt, dass es die Kosten hierfür übernehmen soll. Das Amt weigerte sich. Daraufhin schrieb der Mann deutlich weniger Bewerbungen.