Abfindung

Abfindung

Bei einer Kündigung hat man eigentlich gesetzlichen Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro im Betrieb verbrachtem Jahr. Dieses Recht auf eine Abfindung entfällt beim Aufhebungsvertrag. Man muss die Höhe der Abfindung also individuell verhandeln. Der Vorteil: Wer geschickt ist, kann mehr herausholen als mit der gesetzlichen Abfindung.