Mancher Arbeitgeber sind noch dreister. Sie setzen auf die Unwissenheit des Arbeitnehmers und überzeugen ihn, eine abweichende Lohnvereinbarung, die unter dem Mindestlohn liegt, zu unterzeichnen. Wer seine Unterschrift unter so ein Dokument gesetzt hat, kann den zu wenig gezahlten Lohn trotzdem einklagen. Denn solche Nebenabreden sind nach dem MiLoG illegal und daher unwirksam.