Bei sogenannten „Rail & Fly“- oder „Zug zum Flug“-Angeboten ist die Zugfahrt Teil der Reise. Wer also aufgrund von Zugverspätungen seinen Flug verpasst, kann sich auf Kosten des Reiseveranstalters auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Übrigens: Grundsätzlich haben Reisende ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf eine Kostenerstattung von 25 Prozent des Fahrpreises. Ab 120 Verspätung sogar auf 50 Prozent.