Belege verlegt

Belege verlegt

Um Ausgaben von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie diese auch nachweisen können, daher sollten Sie Belege grundsätzlich zumindest solange aufbewahren, bis die Steuerrückzahlung bei Ihnen eingegangen ist. Denn auch wenn das Finanzamt immer weniger Belege einfordert, kann es doch vorkommen, dass Sie den einen oder anderen Posten nachweisen müssen und wenn dann die Quittungen fehlen, können Sie die Rückzahlung vergessen.