Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte unbedingt beachten, dass nicht nur er selbst, sondern auch alle Mitreisenden versichert sind. Außerdem sollte die Versicherung auch greifen, wenn nicht mitreisende Angehörige und pflegebedürftige Personen aus dem engsten Umkreis krank werden oder sterben, damit man auch in einem solchen Fall die Reise ohne Mehrkosten absagen kann.