Auch Dolce & Gabbana gehört zu Coty

Parfümerie Akzente gegen Coty: Zahmer Streit um Verkaufswege

Warum streiten Parfumdreams und Coty?

Den Grundstein für die Auseinandersetzung legte der US-amerikanische Konzern Coty. Die eigentlich normale Praxis, Produkte über sogenannte Drittplattformen zu verkaufen, wollte das Unternehmen nicht akzeptieren und entschied sich kurzerhand für den Versuch eines Verbots. Hiervon betroffen: Unternehmer Kai Renchen mit der Parfümerie Akzente GmbH, unter anderem Betreiber des Onlineshops parfumdreams.de. Dass Coty ihm die Nutzung von Plattformen wie Amazon für den Vertrieb von Produkten untersagt, sieht er nicht ein.

Auch die Gründe für das Verbot scheinen auf den ersten Blick fadenscheinig. So will Coty verhindern, dass eine Präsentation von Waren bei Verkaufsplattformen dem luxuriösen Image seiner hochwertigen Parfums schadet. Da Amazon und Co. jedoch längst in der Welt des E-Commerce etabliert sind und nicht als minderwertig wahrgenommen werden, zweifelt manche Experte an dieser Begründung. So wird auch gemunkelt, dass vor allem der straffe Preiswettbewerb und ein damit verbundenes Sinken von Produktpreisen Coty antreibt. Kurz: Wer seinen Geschäftspartnern den Vertrieb über Drittanbieter untersagt, verhindert den Anschluss an den Konkurrenzdruck und will eigene Margen schützen.

Coty selbst jedoch steckt sicherlich nicht in finanzieller Not. Der milliardenschwere Konzern konnte laut wuv.de erst zahlreiche Marken von Procter&Gamble übernehmen und seinen Handlungsspielraum hierdurch deutlich vergrößern. Seit der Übernahme gehören dem 1904 in Paris gegründeten Unternehmen auch Marken wie

  • Dolce & Gabbana,
  • Gucci
  • und Hugo Boss.

Sie ergänzen das ohnehin ansehnliche Portfolio, das weitere bekannte Namen wie Davidoff oder auch Joop und Calvin Klein zu bieten hat. Auch Parfumdreams muss mit einem Umsatz von rund 72 Millionen in 2016 nicht um seine Existenz fürchten. Statt um finanzielle Interessen scheint es bei diesem Streit also vor allem um eines zu gehen: Das Prinzip. Coty will Kontrolle und Kai Renchen sich nicht kontrollieren lassen.

So versuchte Coty, sein Verbot bereits 2013 vor dem Frankfurter Landesgericht per Klage durchzusetzen. Am 31. Juli 2014 dann folgte mit dem Urteil der Richter die Abweisung der Klage und Parfumdreams bekam Recht. Statt den Streit schon an diesem Punkt beizulegen, legte Coty kurz darauf Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein. Die Richter vor Ort wollten nicht alleine entscheiden und wandten sich an den Europäischen Gerichtshof. Hier soll die Auslegung von EU-Normen für mehr Klarheit sorgen, bevor eine finale Entscheidung getroffen werden kann.

Das Ergebnis kann die gesamte Branche beeinflussen

Was zunächst wie ein gewöhnlicher Streit zwischen zwei Parteien wirkt, ist bei genauerer Betrachtung ein Präzedenzfall mit ungeahnter Wirkungskraft. Während Parfumdreams laut eines Interviews im Manager-Magazin selbst weniger als zehn Prozent seines Umsatzes bei Amazon erwirtschaftet, hängt die Existenz so manch anderen Unternehmens vom Vertrieb bei Drittplattformen ab. Um die grundsätzlichen Fragen, die dieser Streit auf den Plan hat treten lassen, aus der Welt zu schaffen, investiert Parfumdreams viel Geld. Die Motivation ist hier nicht nur das Vertreten eigener Interessen, sondern die der gesamten Branche und der Verbraucher.

Drittplattformen spielen eine wichtige Rolle im Onlineshopping.
Drittplattformen spielen eine wichtige Rolle im Onlineshopping.

Ob Coty den Streit gewinnen wird, ist bis heute fraglich. In seinem Schlussplädoyer hat der Europäische Generalanwalt nun erstmals eine vage Richtung angegeben.

„Wahl ist der Auffassung, dass die Klausel eines Plattformverbots nicht von vorneherein unter das Kartellverbot fällt, „wenn sie erstens durch die Natur der Ware bedingt ist, zweitens einheitlich festgelegt und unterschiedslos angewandt wird und drittens nicht über das Erforderliche hinausgeht.““ (Quelle: http://etailment.de/news/stories/coty-plattform-verbot-20729)

Dies könnte für den Sieg Cotys sprechen, dürfte jedoch keinesfalls zu pauschalen Verboten führen. Es bleibt also spannend.

Doch was passiert mit dem Markt, wenn Coty gewinnt?

In diesem Fall müssten Einzelhandelsunternehmen im Onlinegeschäft mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Es wäre denkbar, dass sich weitere Unternehmen Coty zum Vorbild nehmen und ebenfalls klagen. Hiermit verbunden könnte dann nicht nur ein Verbot des Verkaufs auf Drittplattformen sein, sondern auch rückwirkende Schadensersatzforderungen.

Nicht unproblematisch wäre die Lage jedoch auch im Falle des Parfumdreams-Sieges. Dies nämlich könnte andere Händler dazu veranlassen, gegen bisherige Verbote zu klagen und ebenfalls Schadensersatzforderungen an Produzenten zu richten.

In jedem Fall also wird die Branche nach dem finalen Urteil mit Veränderungen rechnen müssen. Wer hier langfristig betrachtet Nachteile in Kauf nehmen muss, bleibt jedoch abzuwarten.

Noch ist kein Ende in Sicht

Hat der Europäische Gerichtshof seine finale Entscheidung gefällt, wird diese an das Frankfurt Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Grund hierfür: Nur das Frankfurt Gericht kann ein rechtskräftiges Urteil aussprechen. Kai Renchen rechnet jedoch nicht damit, dass nach dem späteren Urteil in Frankfurt ein Ende der Auseinandersetzung erreicht ist.

Bis zum endgültigen Urteil dürften noch Jahre ins Land gehen
Bis zum endgültigen Urteil dürften noch Jahre ins Land gehen

Er vermutet eine Verlagerung zum Bundesgerichtshof und somit die Verlängerung der Angelegenheit um mehrere Jahre. Der Online-Handel wird also weiterhin mit Spannung gen Frankfurt blicken und der Dinge, die da kommen, harren müssen. Coty und Parfumdreams jedoch bleiben entspannt: Sie streiten auch weiterhin nicht auf persönlicher Ebene, sondern bleiben einander als wertvolle Geschäftspartner respektvoll verbunden.