Retoure II: Das Müsli schmeckt mir nicht

Retoure II: Das Müsli schmeckt mir nicht

Wer abgepackte Ware im Supermarkt kauft und im Nachhinein feststellt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist, hat das Recht die Ware zurückzugeben und Ersatz zu erhalten. Viele Supermärkte bieten aus Kulanz Rückerstattung statt Umtausch. Dass Lebensmittel zurückgenommen werden müssen, weil sie nicht dem Geschmack entsprechen, ist jedoch gesetzlich nicht geregelt und daher unüblich. Es gibt allerdings tatsächlich einige Läden, die diesen Service bieten – vermutlich, weil er sehr selten genutzt wird.