Achtung, Taschenkontrolle

Achtung, Taschenkontrolle

Es ist doch immer dasselbe Problem: Man hat gerade in dem einen Geschäft eingekauft und muss dann mit der gefüllten Tasche noch in den nächsten Laden. Oft wird man dann darauf hingewiesen, seinen Einkauf bitte nicht mit in den Laden zu nehmen. Ein verständlicher Wunsch der Händler, denn routinemäßige Taschenkontrollen sind nicht zulässig, egal wieviele Schilder im Geschäft darauf hinweisen. Eine Durchsuchung ist ausschließlich bei berechtigtem Verdacht auf Diebstahl zulässig.