Kindlicher Zerstörungswahn

Kindlicher Zerstörungswahn

Wie aber sieht es aus, wenn Kinder im Supermarkt Flaschen umschmeißen oder Zeitschriften zerreißen? Ganz einfach: Ist ein Schaden entstanden, muss er ersetzt werden. Aber Eltern von Kleinkindern können aufatmen, denn Kinder unter sieben Jahren, sind nicht deliktsfähig. Geht ihnen etwas kaputt, müssen die Eltern nicht dafür geradestehen, solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.