Oft wird Obst lose angeboten und gerade Beerenfürchte werden dann beim Einkaufen gerne mal genascht. Man will ja probieren, ob sich der Kauf lohnt … Doch genau wie beim Testen gilt auch hier: Stehen Lebensmittel nicht offensichtlich zur Verkostung bereit, darf nicht probiert werden. Und auch Ware, die bereits im Einkaufswagen liegt, darf erst nach der Bezahlung genascht werden – allerdings sind auch hier die meisten Unternehmen sehr kulant.