Im EU-Recht ist geregelt, dass bei Verspätungen oder Flugausfällen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro fällig werden kann. Diese muss von der verantwortlichen Airline geleistet werden. Gezahlt werden muss bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort, die nicht durch außerordentliche Umstände (Wetter, Streik) verursacht wurde.