Zwei Wochen Frist

Zwei Wochen Frist

Wurde von einer Bußgeldstelle im Ausland eine Forderung beim des Bundesamt für Justiz beantragt, die oberhalb der 70 Euro-Bagatellgrenze liegt, wird dem Betroffenen zwei Wochen Zeit eingeräumt, um sich zu dem Vorwurf zu äußern. Wichtig ist auch, dass der Bescheid für den Angeschriebenen verständlich ist, das heißt, dass zumindest die Kernaussage auf Deutsch verfasst sein muss.