Bagatellgrenze 70 Euro

Bagatellgrenze 70 Euro

Zwar werden Vergehen unter 70 Euro fallen gelassen, doch die 70-Euro-Grenze ist schnell erreicht, denn zum Teil sind die Strafzahlungen im Ausland deutlich höher als bei uns. Außerdem werden zum reinen Bußgeld noch die Verfahrenskosten hinzugerechnet – so kommt man schnell auf 70 Euro und weit darüber hinaus. Forderungen aus Österreich können sogar schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Grund dafür ist ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Österreich.