Irrtum Nr. 9: Ausgepackte Ware kann nicht zurückgegeben werden

Irrtum Nr. 9: Ausgepackte Ware kann nicht zurückgegeben werden

Wer online einkauft, soll die gleichen Möglichkeiten haben, wie Kunden die im stationären Handel einkaufen. Dazu gehört auch das ausgiebige Anschauen eines Produktes und das setzt voraus, dass die Ware ausgepackt werden darf, denn eine genaue Inaugenscheinnahme kann im Internet selbst noch nicht vorgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind versiegelte Hygieneprodukte oder Ton- bzw. Bildaufnahmen oder Software.