Fahrtkostenübernahme durch Arbeitgeber

Fahrtkostenübernahme durch Arbeitgeber

Wenn Selbständige im Auftrag eines Kunden reisen, stellen sie dem Kunden die anfallenden Reisekosten selbstverständlich in Rechnung. Arbeitnehmer müssen das Glück haben, dass der Arbeitgeber zum Beispiel ein Jobticket bezahlt oder bezuschusst. Da aber der Weg zur Arbeit eine durch die Arbeit bedingte Ausgabe ist, sollten Arbeitgeber ab einer festzulegenden Unternehmensgröße verpflichtet sein, die Kosten für den Arbeitsweg ihrer Angestellten in voller Höhe zu bezahlen. Im Gegenzug entfällt für den Arbeitnehmer die Pendlerpauschale bzw. die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten.