Gewährleistung

Gewährleistung

Wenn bei Neuware innerhalb von zwei Jahren und bei Gebrauchtware innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf Mängel auftreten, die man nicht selbst verschuldet hat, muss der Händler das Produkt zurücknehmen bzw. umtauschen. Das sagt das Gewährleistungsrecht. Wichtig zu wissen: Zuständig ist hierfür immer der Händler, nicht der Hersteller! Hierfür muss man den Kaufbeleg vorweisen können.