Ein Teil der anfallenden Kosten…

Ein Teil der anfallenden Kosten...

… wird aus den Mitteln der Pflegeversicherung gedeckt. Die notwendige medizinische und ärztliche Betreuung und Behandlung übernimmt wie zuvor auch die Krankenversicherung der zu pflegenden Person. Das ist allerdings in der Regel nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten.